Elterninformation
Die Nachmittagsbetreuung umfasst das Mittagessen, die Lernzeiten und die Freizeit. Die Betreuung findet an Unterrichtstagen statt und dauert bis 16:30 Uhr. Am Freitag endet die Betreuungszeit um 16.00 Uhr. Ein Entlassen vor 16:00 Uhr ist nur möglich, wenn alle 3 Teile der schulischen Tagesbetreuung besucht wurden und das Einverständnis der Eltern vorliegt.
Das Mittagessen ist verpflichtend und wird gemeinsam mit dem Betreuungsbeitrag der Stadtgemeinde Oberndorf verrechnet. Eine Abmeldung vom Mittagessen ist nicht möglich!
Es ist möglich sein Kind nur an bestimmten Wochentage zur schulischen Nachmittagsbetreuung anzumelden. Die Kinder sollten grundsätzlich nicht vor 16.00 Uhr aus der Nachmittagsbetreuung entlassen werden. Die Volksschule Oberndorf hat sich aber aufgrund von Elternwünschen dazu entschlossen nur eine „Kernzeit“, also eine Zeit, in der die Kinder nicht abgeholt werden können, zu fixieren. Diese ist von 14.10 Uhr – 16.00 Uhr. Sollten Sie Ihr Kind früher abholen wollen, ist es daher auch um 14.10 Uhr möglich, dann erst wieder um 16.00 Uhr. Diese Kernzeit ist enorm wichtig, um ansprechende und qualitativ hochwertige Angebote einzurichten (vergleichbar mit der Kindergartenstruktur, die von 9.00 Uhr – 11 Uhr geschlossen haben).
An schulfreien Tagen findet keine Betreuung statt. Sollte Ihr Kind an einem angemeldeten Nachmittag nicht kommen, ist eine begründete Entschuldigung erforderlich.
Die Preise für die schulische Nachmittagsbetreuung sind pro Monat zu verstehen:
nachmittagsbetreuung_informationen.pdf
Wenn Sie die gesetzlichen Grundlagen nachlesen wollen, hier der Link im Internet: